Der Motorbootführerausweis Kat. A gilt auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern inkl. Grenzgewässern, mit Ausnahme der Rheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen.
In Europa wird der Ausweis auf den meisten Binnengewässern anerkannt. Die zeitliche Grenze der Gastregelung beträgt ein Jahr. Haben sich Personen länger im Ausland auf, gelten die normalen Führerscheinpflichten des betreffenden Landes.
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